Diese Ausbildung kann ab 01.01.2020 nicht mehr angeboten werden.

Bewerbungen für eine verkürzte Ausbildung oder einen Quereinstieg nehmen wir weiterhin gern entgegen.

 Die bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Ausbildungsgang/-inhalte:

  • Beginn: November 2019
  • Dauer: vier Jahre
  • Struktur: Der Unterricht findet überwiegend an zwei Tagen pro Woche statt (mittwochs und donnerstags). Ergänzend gibt es Wochen mit Blockunterricht im Wechsel mit längeren Praxisphasen. Der Unterricht beginnt um 13:30 Uhr und endet um 18:30 Uhr. Es werden im Rahmen der Ausbildung gemeinsame Projekte mit Klassen anderer Fachbereiche, Exkursionen und Klassenfahrten angeboten. Weiterhin kann eine speziell auf Schüler/innen der Altenpflege abgestimmte Lernberatung genutzt werden.
  • Abschluss: staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in nach Bundesrecht

Die theoretische und praktische Ausbildung unterteilt sich in folgende Lernfelder:

  • Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  • Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
  • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Anleiten, beraten und Gespräche führen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken

Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

  • Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnfeldgestaltung unterstützen
  • Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen

Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

  • Institutionelle Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken

Altenpflege als Beruf

  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Lernen lernen
  • Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
  • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

Allgemeiner Unterricht und zur freien Gestaltung stehen 200 Stunden zur Verfügung

Gesamtstundenzahl:

  • mindestens 2.100 Std. theoretischer Anteil
  • mindestens 2.500 Std. Praxis

ECC-Zertifikat für spätere Bewerbungen im europäischen Ausland

  • In jeder Ausbildungsrichtung bieten wir im letzten Ausbildungsjahr die Möglichkeit, einen dreitägigen Vorbereitungskurs zu besuchen und danach das European Care Certificate (ECC) zu erwerben. Dieses Zertifikat dient als Nachweis, über Kompetenzen in der Assistenz und pflegenahen Betreuung zu verfügen. Es wird derzeit in 16 Ländern anerkannt und bietet eine hilfreiche Unterstützung bei der Arbeits- oder Praktikumssuche im Ausland.
  • Nähere Informationen unter : http://www.eccertificate.eu

Ausbildungsvoraussetzungen:

  • mindestens erweiterter Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/In oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.

Eine Kirchenzugehörigkeit ist nicht Zulassungsvoraussetzung.

Finanzierung:

  • Die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist nach dem Weiterbildungsgesetz (SBG III) möglich.

Es wird kein Schulgeld erhoben.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf + zwei neue Lichtbilder
  • Originalzeugnis über die geforderte Schulbildung
  • Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in einer geeigneten Berufstätigkeit seit mindestens einem Jahr in einer Einrichtung der Altenpflege (§ 4 Abs.3 Satz 1 AltPflG)
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zum Besuch der Altenpflegeschule
  • ärztliches Attest bezüglich der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes als Altenpfleger/In
  • bei Finanzierung über die Agentur für Arbeit Vorlage eines Bildungsgutscheines

Auskünfte durch unser Sekretariat.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

In den Sommerferien Bewerbungen bitte nur per Email senden!

Elisabeth-Schulen
Berufsfachschule für Altenpflege
Postfach 940101
12441 Berlin
Tel.: +49 30 22 18 38 60
E-Mail:  [email protected]
Internet: http://www.elisabeth-schulen.de

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