Tag der offenen Tür 24.02.2012 14:00 – 18:00 Uhr

Elisabeth-Schule

Heilerziehungspflege

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Die Fachschule für Heilerziehungspflege kooperiert mit mehreren hundert Einrichtungen der Behindertenhilfe in Berlin, in denen die Studierenden ihre Praktika absolvieren können. Hierbei handelt es sich um Wohneinrichtungen, Werkstätten, Integrationseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, sonderpädagogischen Einrichtungen, integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen der Rehabilitation oder andere anerkannte Praxiseinrichtungen.

Während der Praktika sollen die Studierenden die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, vertiefen und erweitern. Die fachpraktische Ausbildung verteilt sich auf vier Praxisphasen mit einer Dauer von zehn bis zwölf Wochen.

Kooperationen mit Praxiseinrichtungen im Rahmen der 3 Praktika während der Ausbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft Erzieherin und Erzieher

Die Fachschülerinnen und Fachschüler absolvieren die Praxisphasen im Land Berlin und in Ausnahmefällen im Berliner Umland in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern:

  • Kindertageseinrichtungen
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Hilfen zur Erziehung
  • Sozialpädagogische Tätigkeit in der Schule
  • Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Altenpflege

Im Rahmen der dreijährigen Direkt- oder Erstausbildung trägt die Berufsfachschule für Altenpflege die Verantwortung für die theoretische Ausbildung. Den Praxisinstitutionen kommt die Funktion der Praxisausbildung zu. Die Kooperationen sind vertraglich geregelt. Eine bewertete Praxisbegleitung mit Vorortprüfung erfolgt durch Lehrende der Altenpflegeschule 2x jährlich.

Die Praxisanleiter/-innen in den einzelnen Praxiseinrichtungen werden darüber hinaus durch Fortbildungen begleitet.

Für die Koordination der Zusammenarbeit mit den Praxisinstitutionen der Altenhilfe ist in der Berufsfachschule für Altenpflege eine Praxiskoordinatorin bestellt

Gegenstände der Kontakte sind insbesondere:

  • Begleitung und Förderung individueller Lernprozesse
  • Berufliche Perspektiven der Ausbildungsteilnehmer/-innen
  • Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen in den Institutionen

Für die vierjährige berufsbegleitende Ausbildung gelten hinsichtlich der Kooperation mit Praxisinstitutionen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Direkt- oder Erstausbildung.